Aufgabenbereich
Im Jahre 2000 hatte der Gesetzgeber die „Integrierte Versorgung“ gemäß §§ 140ff SGB V als neues Versorgungsmodell neben der Regelversorgung ins Leben gerufen. Die Leistungserbringer und Krankenkassen wurden aufgefordert, die Versorgung in einzelnen Krankheitsbildern neu zu strukturieren, um damit eine Versorgungsverbesserung für Patienten zu erzielen. Heute spricht man von „Besonderen Versorgungsmodellen“ bzw. „Besonderen Versorgungsverträgen“. Auch hatte der Gesetzgeber die Industrie als potentiellen Vertragspartner von Versorgungsmodellen ermöglicht
RA Wüstefeld hat sich in den letzten 20 Jahren intensiv mit indikationsspezifischen Versorgungsprojekten beschäftigt und daran mitgewirkt. Seine Aufgaben waren und sind dabei vielschichtig. Hierzu zählen:
• Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung von Versorgungskonzepten mittels Selektivverträgen
• Übernahme von Aufgaben im Netzmanagement, Kooperationen Ambulant – Stationär
• Übernahme des gesamten Managementprozesses inkl. Abrechnung von Versorgungsbudgets mit Kostenträgern
• Moderation von Workshops für Konzeptions- und Prozessentwicklung
• Erstellen von Vertragsentwürfen zur Integrierten Versorgung oder Besonderer Versorgungsverträgen
• Verhandlungen mit den Krankenkassen