Urteile

Urteile

An dieser Stelle habe ich Ihnen eine Vielzahl von Urteilen aus den einzelnen Fachgebieten zusammengestellt, die ich bearbeite. Diese Urteile sollen Ihnen Anhaltspunkte geben, damit Sie ggf. Ihre Fragestellung in der Bewertung durch Gerichte grob einschätzen können.


Urteile aus dem zahnärztlichen Bereich
BGH Urteil vom 13.09.2018, Az.: III ZR 294/16).
Ein Zahnarzt hat bei einer fehlerhaften implantologischen Leistung keinen Anspruch auf sein Honorar, wenn eine Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem die Implantate fehlerhaft eingesetzt worden waren und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht unmöglich war.


LG Tübingen, Az.: 8 O 64/08, Urteil vom 29.09.2010

Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung – 15.000,- € Schmerzensgeld. Der Kläger macht gegen den Beklagten Schmerzensgeld geltend und begehrt die Feststellung materieller und künftiger immaterieller Ersatzpflicht mit der Behauptung, die vom Beklagten bei einer zahnärztlichen Behandlung am 12.01.2006 durchgeführte Lokalanästhesie habe hinsichtlich Ausführung und Aufklärung dem damals geltenden fachärztlichen Standard auf dem Gebiet der Zahnheilkunde nicht entsprochen und zu einer Hypästhesie beidseits der Mundschleimhaut und der Zunge sowie zu einem Verlust des Geschmackssinns im Bereich der vorderen zwei Zungendrittel geführt

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Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az: 22 U 153/08, Urteil vom 22.05.2010
Rückerstattung Zahnarzthonorar bei Behandlungsfehler

LG Köln – Az.: 3 O 6/20 – Urteil vom 26.10.2021
Zahnärztliche Fehlbehandlung im Zusammenhang mit Prothetik führte hier zu Schmerzensgeld in Höhe von 3.600,- €

OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006, Az. 5 U 1591/05
in dem Fall lag eine fehlerhafte Überbetonung von mehreren Zähnen vor, die bei der Patientin zu erheblichen Schmerzen geführt hatte. Die Fehler waren so gravierend, dass eine prothetische Neuversorgung stattfinden musste. Das Gericht setzte hier ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 € fest.