Fachbereiche

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Der Begriff „Medizinrecht“ ist der Oberbegriff für eine komplexe Materie, die sich in viele Rechtsgebiete untergliedert: 

Mein Fokus liegt auf den nachfolgenden Gebieten:

– Arzt und Vertragsrecht
– Ärztliches Berufsrecht
– Arztstrafrecht
– Arzneimittelrecht
– Apothekenrecht
– Gestaltung von Kooperationen, MVZ&Praxisverträge
– Plausibilitätsprüfung
– Wirtschaftlichkeitsprüfung
– Referenten- und Dozententätigkeit