Fachbereiche

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Der Begriff „Medizinrecht“ ist der Oberbegriff für eine komplexe Materie, die sich in viele Rechtsgebiete un-tergliedert.
Mein Fokus liegt auf den nachfolgenden Gebieten:

• Arzt- und Vertragsarztrecht
• Ärztliches Berufsrecht
• Arztstrafrecht
• Arzneimittelrecht
• Apothekenrecht
• Gestaltung von Kooperationen, MVZ & Praxisverträgen
• Plausibilitätsprüfung
• Wirtschaftlichkeitsprüfung
• Referenten- und Dozententätigkeit