Kosten und Gebühren

Kosten und Gebühren

Ihre Interessenvertretung scheitert nicht am Geld!

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bildet die Basis und den Rahmen der anwaltlichen Vergütung. Sollten sie die Kosten eines Verfahrens aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können, unterstützen wir sie dahingehend, dass Sie Prozesskostenhilfe des Staates erhalten. Im Vorfeld arbeiten wir ggf. auch mit einem Beratungshilfeschein. In bestimmten Fällen arbeiten wir auch mit Honorarvereinbarungen. Sprechen Sie uns an. 

Rechtsschutzversicherung – Übernahme der Anwaltskosten

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um den Deckungsschutz für Sie.

Übernahmefähige Kosten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch im Prozess zu verfolgen. Dazu gehören stets die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren geht.

Wenn erforderlich, dann werden dem Rechtsanwalt auch die Kosten für die Reise an ein anderes Gericht (außerhalb des eigenen Landgerichtsbezirks) oder die Kosten für die Beauftragung eines Kollegen vor Ort erstattet.

Muss der Versicherte Zeugen stellen und deren Kosten übernehmen oder sogar ein kostenintensives Gutachten erbringen, um sein Recht durchzusetzen, so werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung ersetzt.

Die Deckungsanfrage an die Versicherung stellen wir für Sie.