Versorgungsmodelle

Versorgungsmodelle

Im Jahre 2000 hatte der Gesetzgeber die „Integrierte Versorgung“ gemäß §§ 140ff SGB V als neues Ver-sorgungsmodell neben der Regelversorgung ins Leben gerufen. Die Leistungserbringer und Krankenkassen wurden aufgefordert, die Versorgung in einzelnen Krankheitsbildern neu zu strukturieren, um damit eine Versorgungsverbesserung für Patienten zu erzielen. Heute spricht man von „Besonderen Versorgungs-modellen“ bzw. „Besonderen Versorgungsverträgen“. Auch hatte der Gesetzgeber die Pharmazeutische Industrie als potentiellen Vertragspartner von Versorgungsmodellen ermöglicht.

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