Versorgungsmodelle

Versorgungsmodelle

Im Jahre 2000 hatte der Gesetzgeber die „Integriete Versorgung“ gemäß §§ 140 ff. SGB V als neues Versorgungsmodell neben der Regelversorgung ins Leben gerufen. Die Leistungserbringer und Krankenkassen wurden aufgefordert, die Versorgung in einzelnen Krankheitsbildern neu zu strukturieren, um damit eine Versorgungsverbesserung für Patienten zu erzielen. Heute sprticht man von „Besonderen Versorgungsmdellen“ bzw. „Besonderen Versorgungsverträgen“. Auch hatte der Gesetzgeber die Pharmazeutische Industrie als potentiellen Vertragspartner von Versorgungsmodellen ermöglicht.