Verhaltensweise

Verhaltensweise

Die Plausibilitätsprüfung ist für den Arzt das gefährlichste Prüfverfahren, da dahinter der Verdacht des Abrechnungsbetruges steht. Bitte unterschätzen Sie diese Situation nicht, wenn Sie von der KV über die Eröffnung des Plausibilitätsprüfverfahrens unterrichtet werden. In der Regel sollen Sie eine gewisse Anzahl von Falldokumentationen einreichen und zu den Verdachtsmomenten Stellung nehmen. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Ferner kann man Ihnen eine Aufstellung des abgerechneten Zeitaufwandes übersenden mit der Aufforderung, den Zeitaufwand zu erläutern. Wenn Sie mehr als an 3 Tagen im Quartal 12 Stunden und mehr abgerechnet haben, wird quasi automatisch eine Prüfung eingeleitet.

Ich empfehle grundsätzlich, dass Sie vor einer Stellungnahme anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um auf die Fallstricke der Prüfung, die Prüfsystematik etc. hingewiesen zu werden. Im Einzelfall kann Ihre Zulassung auf dem Spiel stehen, da häufig als Folge einer Plausibilitätsprüfung ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird.