Einzelfälle

„Aktuelle Verfahren“

Gesetzliche Neuregelungen, veränderte Marktbedingungen und Produktentwickl-ungen wirken sich auch unmittelbar oder zeitversetzt auf die Verordnungsregress-verfahren aus. Die Krankenkassen versuchen selbstverständlich aus Kosten-gründen über die Verfahren der Ver-ordnungsprüfung Einfluss zu nehmen auf das ärztliche Verordnungsverhalten.

1. Kontrastmittel
Die Verordnung von Kontrastmittel verursachen seit Jahren hohe Kosten im System. Bundesweit sind die Kontrastmittel in unterschiedlicher Ausgestaltung Gegenstand der Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Die Krankenkassen sind in einigen KV-Bereichen wie Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin etc. dazu übergegangen, seit 2020 Kontrastmittel für MRT und CT auszuschreiben. Krankenkassen haben sich über die Sprechstundenbedarfsvereinbarungen in den einzelnen KV-Gebieten hinweggesetzt. Die Sprechstun-denbedarfsvereinbarung ist ein Sondervertrag zwischen den Krankenkassen und der jeweiligen Kassenärzt-lichen Vereinigung. Dieser Vertrag wurde von den Kassen nicht gekündigt. Abgesehen davon gibt es wettbewerbsrechtliche Probleme, da immer nur ein Ausschreibungsgewinner je Los, sei es für MRT oder CT, ausgewählt wurde. Damit wird für einen Zeitraum von drei Jahren jeder andere Wettbewerber vom Markt ausgeschlossen. Gleichwohl haben die Krankenkassen die Rechtsprobleme in Kauf genommen und trotz-dem Prüfverfahren gegen Ärzte eingeleitet, weil diese nicht den Ausschreibungsgewinner verordnet haben. Zwangsläufig wurden Gerichtsverfahren eingeleitet.

2. Verbandsstoffe
Die chronische Wundversorgung rückte in den letzten zehn Jahren verstärkt in den Fokus der Krankenkassen. Dies fußt einerseits auf der demographischen Entwicklung und andererseits auf der Zunahme von Diabetes-Patienten. Daher werden zunehmend Anträge auf Einzelfallprüfung in besonderen Fällen gestellt, um die vom Arzt ausgewählten Verbandsstoffe auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Silberhaltige Verbands-stoffe stehen u.a. im Fokus der Überprüfung.

3. Unzulässige Verordnungen
Die Überprüfung von unzulässigen Verordnungen nimmt stetig zu. Oft werden durch die Prüfanträge Verstöße gegen die Sprechstundenvereinbarung gerügt. Der Arzt soll also Arzneimittel oder andere Dinge ver-ordnet haben, die gemäß Anlage 1 einer Sprechstundenvereinbarung nicht erlaubt sind. Die Überprüfung der unzulässigen Verordnung wird zum Beispiel oft bei der Verordnung von Corticoiden beantragt, weil diese laut den Sprechstundenvereinbarungen nur im Notfall über den SSB verordnet werden dürfen.

4. Parenterale Ernährung