Grundsätzliches

Grundsätzliches

In den letzten 20 Jahren hat es, basierend auf vielen Gesundheitsreformen, mit jeder Reform auch eine enorme Entwicklung und Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfung gegeben. Die Hintergründe hierfür sind vielschichtig und auf der Hand liegend. Die Arzneimittelausgaben, wie auch die Ausgaben für Verbandsstoffe im Rahmen der chronischen Wundversorgung, sind im Laufe der letzten Jahre enorm gestiegen und verursachen heutzutage höhere Kosten als das ärztliche Honorar insgesamt. Der Gesetzgeber wollte mit den kontinuierlichen Änderungen zunehmend die Kosten senken und steuern. Um dies zu erreichen, wurden mit jeder Gesundheitsreform die Steuerungselemente für die verordneten Ausgaben geändert und verschärft. Allerdings hat man auch erkannt, dass der psychologische Druck eines potenziellen Regresses zu Umgehungsstrategien der Ärzteschaft im Verordnungsbereich geführt haben mit der Konsequenz der Unter- und Fehl-versorgung. Daher wurden auch entlastende Regelungen geschaffen, wie den Grundsatz „Beratung vor Regress“; die Verkürzung der Verjährungsfristen, die Differenzschadenberechnung bei der Festlegung einer Regresssumme etc.

An dieser Entwicklung war RA Wüstefeld seit 1995 als Mitbegründer und jahrelanger Vorsitzender des „Kollegium Regressschutz e. V.“ mit dieser Vereinigung beteiligt. Mitglieder des Vereins waren vor allem Prüfärzte aus den einzelnen KV-Gebieten und Medizinrechtler. Neben dem Erfahrungsaustausch untereinander wurde damals als Fernziel die Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfung formuliert, zumindest aber im Interesse der Ärzteschaft eine stetige Verbesserung der Rahmenbedingungen des Prüfsystems. Zur Zielerreichung wurden intensive Gespräche mit der Justiz und dem Bundesgesundheitsministerium gepflegt. Dadurch konnte der Verein Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen und bei der Politik erreichen, dass der Blick auf die tatsächlichen Probleme im Prüfalltag geschärft wurde. Der Verein konnte durch seine Lobbyarbeit wesentlich dazu beitragen, dass im Jahre 2012 der Grundsatz Beratung vor Regress ins Gesetz aufgenommen wurde. Aufgrund dieser Neuregelung fielen seit 2013 in den jeweiligen KV Gebieten fast 80 % aller Arzneimittelprüfverfahren weg. Seinerzeit machte das Bundesgesundheitsministerium deutlich, dass für die Politik die gänzliche Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht in Betracht käme. Vor diesem Hintergrund hat dann der Verein die Auflösung beschlossen.